Vom ersten Arztgespräch bis zum Ankommen in Zingst: immer nur der nächste sinnvolle Schritt. Ruhig erklärt und persönlich begleitet.
Ambulant bedeutet
Sie wohnen selbstständig. Ihre Gesundheit wird begleitet.
Sie leben in Ihrem eigenen Appartement und gestalten den Tag selbst. Ärztlich verordnete Anwendungen, warmes Meerwasser, Bewegung und freie Ostseezeit werden sinnvoll miteinander verbunden.
Ihr persönlicher Weg
Wo stehen Sie gerade?
Schritt 1 von 5
01
Mit der Ärztin oder dem Arzt sprechen
Am Anfang steht nicht das Formular, sondern die Frage, ob eine ambulante Vorsorgeleistung medizinisch sinnvoll ist.
Beschwerden und Belastungen im Alltag notieren
Ziel der Vorsorge gemeinsam besprechen
KMC Zingst als gewünschten Kurort ansprechen
02
Antrag bei der Krankenkasse stellen
Ihre Krankenkasse stellt die Unterlagen bereit. Die medizinische Begründung wird gemeinsam mit der behandelnden Praxis ausgefüllt.
Antragsunterlagen bei der Krankenkasse anfordern
Ärztliche Begründung ergänzen lassen
Kopie der eingereichten Unterlagen behalten
03
Bewilligung in Ruhe prüfen
Erst nach der Entscheidung der Krankenkasse werden Zeitraum, Unterkunft und Anwendungen verbindlich geplant.
Bewilligungszeitraum und Hinweise prüfen
Mögliche Zuschüsse direkt bei der Krankenkasse klären
Bei Unklarheiten Kasse oder ärztliche Praxis fragen
04
KMC frühzeitig anrufen
Bitte melden Sie sich spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn. So lassen sich Unterkunft und Behandlung verlässlich zusammenführen.
Zeitraum und Unterkunftswunsch bereithalten
Bewilligung und voraussichtliche Verordnungen nennen
Sie wohnen im eigenen Appartement. Anwendungen, warmes Meerwasser, Ostseeluft und freie Zeit bilden gemeinsam den Aufenthalt.
Unterlagen und Verordnungen einpacken
Bequeme Kleidung, Badesachen und Badeschuhe mitnehmen
Zwischen Anwendungen bewusst freie Zeit lassen
Sie müssen den Weg nicht allein sortieren.
Die medizinische Notwendigkeit beurteilt Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt; über den Antrag entscheidet der zuständige Kostenträger. Das KMC unterstützt Sie anschließend bei Unterkunft, Terminen und dem Ablauf im Haus.
Allgemeine Grundlage: Bundesministerium für Gesundheit. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem persönlichen Anspruch erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.